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Liebe Eltern, liebe Schüler:innen,

hier findet ihr alle Informationen zur Schulbuchausleihe. Durch einem Klick auf die Ausklapp-Menus weiter unten stehen die entsprechenden Dokumente zum Download bereit.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Schulbuchkoordinator Frau Tanja Sebastian:

Schulbuchkoordinatorin

Name Tanja Sebastian
Adresse Regionalveband Saarbrücken
    Fachdienst 40 - Schulverwaltungsamt
    Postfach 103055
    66030 Saarbrücken
E-Mail tanja.Sebastian(at)schulen-rvsbr.de
Telefon
0151-58231489
Internet www.regionalverband-saarbruecken.de

Allgemeine Infos

Die Schüler:innen des THG können an der Schulbuch- und Medienausleihe teilnehmen. Über die Medienausleihe ist auch die Ausgabe der iPads organisiert. Sie müssen also an der Schulbuchausleihe teilnehmen, damit ihr Kind mit einem Schul-iPad ausgestattet wird.

Allgemeine Information:

Fristen:

Rück- und Ausgabe der Buchpakete:

Nachfolgend finden Sie Informationen zur Zahlung des Leihentgelts. Beachten Sie, dass eine von der Schulbuch- und Medienausleihe getrennte Teilnahmeoption, die - wie in diesem Hybridschuljahr 2022/23 - ausschließlich die Beschaffung von digitalen Bildungsmedien vorsieht, zum kommenden Schuljahr nicht mehr möglich ist.

Sobald die Schulbuchlisten für das kommende Schuljahr feststehen, werden diese hier veröffentlicht.

Bitte verwenden Sie dieses Formular, wenn Sie ihr Kind erstmalig zur Schulbuchausleihe anmelden möchten.

Wichtiger Hinweis zur Antragsstellung auf Befreiung, beim Amt für Kinder und Bildung (Abteilung: Amt für Ausbildungsförderung):

Die Antragsstellung auf Befreiung von der Zahlung kann beim Amt für Kinder und Bildung (Abteilung: Amt f. Ausbildungsförderung) erfolgen, jedoch nicht persönlich vor Ort, sondern nur unter den nachstehenden Umständen:

Achtung: Das Formular „Antrag auf Freistellung“ muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein. Ein Fließtext (Bsp. „Hiermit beantrage ich…“) kann nicht bearbeitet bzw. genehmigt werden.

Bei der Antragsstellung muss unbedingt darauf geachtet werden, dass die Bescheide (Jobcenter usw.), die eine Freistellung rechtfertigen, beigefügt und aus dem Jahr 2023 sind.

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