Wichtiger Hinweis zur Antragsstellung auf Befreiung, beim Amt für Kinder und Bildung (Abteilung: Amt für Ausbildungsförderung):
Die Antragsstellung auf Befreiung von der Zahlung kann beim Amt für Kinder und Bildung (Abteilung: Amt f. Ausbildungsförderung) erfolgen, jedoch nicht persönlich vor Ort, sondern nur unter den nachstehenden Umständen:
Achtung: Das Formular „Antrag auf Freistellung“ muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein. Ein Fließtext (Bsp. „Hiermit beantrage ich…“) kann nicht bearbeitet bzw. genehmigt werden.
Bei der Antragsstellung muss unbedingt darauf geachtet werden, dass die Bescheide (Jobcenter usw.), die eine Freistellung rechtfertigen, beigefügt und aus dem Jahr 2023 sind.